Zollfragen

Was wäre eine Reise nach New York ohne Shopping? Shop until you drop ist hier das Motto. In diesem Bereich treffen sich die Shopaholics...
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broman
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Zollfragen

Beitrag von broman »

Nachdem das Gebiet möglicher Fragen zur Verzollung von Waren ja doch recht eingeschränkt ist und auch nicht unbedingt einer Diskussion bedarf und zudem der Anteil an rechtlich grenzwertigen Posts im Zollthread mittlerweile schon in der Überzahl war, haben wir uns entschlossen den Thread zu entfernen.

An dieser Stelle eine kleine Liste der häufigsten Zoll-Fragen (und deren Antworten) erscheinen, mit weiterführenden Links zur Website des Zolls. Alle Angaben sind selbstverständlich unverbindlich:

Ich habe für unter €430 eingekauft, muss ich Zoll/EUSt. bezahlen?
Nein. Die aktuelle Zollfreigrenze für Flug- und Seereisende liegt bei €430. Bis zu diesem Betrag müssen keine Abgaben entrichtet werden.

Ich habe für über €430 eingekauft, wie hoch sind die Abgaben, die ich bezahlen muss?
Das richtet sich nach dem Gesamt- und Einzelwert der Artikel und deren Art. Artikel bis zu €700 über der Freigrenze (also €1130 gesamt) werden pauschaliert, d.h. mit Abgaben von 17,5 % versehen. Übersteigt der Warenwert diese Grenze, muss nach dem Zolltarif verzollt und versteuert werden.

Müssen denn alle Artikel die ich gekauft habe, also auch welche fuer 10 Cent verzollt werden?
Prinzipiell ja. Es gibt keine feste Grenze unter der Artikel nicht berechnet werden. Im Zweifel (nicht vorhandene Quittungen) werden die Artikel geschätzt.

Wir reisen zu zweit. Müssen unsere Artikel jeweils im eigenen Koffer sein oder können diese auch beispielsweise alle in einem Koffer sein und trotzdem beide Freigrenzen in Anspruch genommen werden?
In diesem Fall sollte man zusammen durch den Zoll gehen und dem Zoll ggfs. mitteilen, dass im Koffer auch Artikel anderer Mitreisenden sind. Es bleibt jedoch jeder Reisende für den Inhalt seines Koffers selbst verantwortlich (im Falle von Schmuggels etc.).

Ich nehme eine teure, neue Photoausrüstung mit nach New York. Wie kann ich sicherstellen, dass bei der Rückreise nicht zu Unrecht Zoll erhoben wird?
In diesem Fall sollte man vor der Abreise eine Aufstellung mit Bezeichnungen und Seriennummern der Artikel anfertigen und am Flughafen nach einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung fragen.

Ich habe eine Umsteigeverbindung gebucht und fliege von New York aus über London/Amsterdam/Paris nach Deutschland. Wo muss ich meine Waren ggfs. verzollen?
Die Waren müssen stets an dem Ort verzollt und versteuert werden, an dem das Gepäck entgegen genommen wird. In der Regel ist dies der Zielort.

Muss der Zoll bzw. die EUSt. in bar entrichtet werden oder ist Kartenzahlung möglich?
Die Zahlung ist mit Bargeld, EC-Karte, VISA und MasterCard möglich. Ist eine direkte Zahlung nicht möglich, wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen festgelegt und die Waren als "Pfand" bis zur Zahlung der Abgaben einbehalten.

Gibt es eine Grenze des Abgabenwertes unter der kein Zoll erhoben wird?
Ja, er wird unter einem Abgabewert von €3 aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben.

Am Flughafen steht am Zollausgang kein Mitarbeiter vom Zoll. Kann ich dann einfach durchgehen, auch wenn ich Artikel über der Freigrenze mit mir führe?
Nein, in diesem Fall muss das Anmeldetelefon am Zollausgang benutzt werden. Auch nach dem Zollausgang gibt es desöfteren Nachkontrollen, die im Falle einer Nichtanmeldung sehr teuer werden können.

Ich möchte Waren per Post von den USA nach Deutschland schicken. Wie sind in diesem Fall die Freigrenzen?
Für Waren bis €150 Wert wird kein Zoll fällig. Allerdings fällt bei einem Warenwert von mehr als €22 die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an. Versandkosten zählen bei Privatempfängern nicht zum Warenwert.

Rechenbeispiele zur Zollermittlung
1.) Zwei Artikel à €350: Ein Artikel liegt in der Freigrenze und ist angabenfrei, der zweite Artikel wird pauschaliert.
2.) Ein Artikel à €450: Da es sich um einen (unteilbaren) Artikel handelt, der die Freigrenze überschreitet, werden die gesamten €450 pauschaliert. Unteilbar ist jeder Artikel, der einzeln auf einer Rechnung auftaucht. Wird also z.B. ein Objektivset für €600 gekauft und auf der Rechnung werden drei Objektive à €200 angegeben, so fallen zwei Objektive in die Freigrenze und das dritte wird pauschaliert. Steht auf der Rechnung jedoch nur ein Artikel "Objektivset" à €600, handelt es sich um einen unteilbaren Artikel, der die Freigrenze überschreitet und somit vollständig pauschaliert wird.
3.) Drei Artikel à €350: Ein Artikel ist abgabenfrei, die anderen beiden Artikel (Gesamtwert €700) werden pauschaliert.
4.) Drei Artikel à €400: Ein Artikel ist abgabenfrei. Da die beiden anderen Artikel zusammen den Wert von €700 überschreiten, werden sie beide nach dem Zolltarif verzollt und versteuert.

Weiterführende Links zur Website des Zolls
Aktuelle Reisefreigrenzen
Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll
aktuelle, der Zollberechnung zugrunde gelegte Umrechnungskurse

Zollauskunft für Privatpersonen
Tel: 0351/44834510
Fax: 0351/44834590
E-Mail: info.privat@zoll.de


Außerdem kann sich bei weiterführenden Fragen per PM an andisc gewendet werden. Er ist Zollbeamter und hilft bei komplizierteren (und selbstverständlich legalen) Fragen gerne weiter. Vielen Dank dafür!
Lucky
New York Experte
Beiträge: 3362
Registriert: 07.02.2005, 13:51

Re: Zollfragen

Beitrag von Lucky »

An dieser Stelle unser herzlicher Dank an andisc1 , der uns bei dieser Thematik bestens beraten hat .
andisc1
New York Lover
Beiträge: 177
Registriert: 15.03.2006, 17:22
Wohnort: Frankfurt

Beantwortung von Zollfragen

Beitrag von andisc1 »

danke für das Lob
natürlich stehe ich weiterhin für Fragen zu Zollsätzen, Verfahrensweisen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren zur Verfügung.
Nur von Fragen zur Zollumgehung bitte ich abzusehen, da ich vom Fach bin und dazu natürlich nichts verlauten lasse
Also, Fragen zur Abgabenhöhe oder Einreisebestimmungen gibt es unter www.zoll.de
Falls was unklar sein sollte gern per pn an mich


mfg

andisc
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